BTVG – Bauträger-vertragsgesetz in Österreich

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BTVG – Bauträgervertragsgesetz in Österreich
Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten eine der größten Investitionen ihres Lebens. Das ist allerdings auch mit einem finanziellen Risiko verbunden, besonders dann, wenn bereits in der Bauphase Zahlungen fällig werden.
Hier setzt das österreichische Bauträgervertragsgesetz (BTVG) an: Es stellt sicher, dass diese Vorauszahlungen für Wohnungen, Häuser und Geschäftsräume nicht verloren gehen, wenn der Bauträger insolvent wird. Das Gesetz regelt die Gestaltung der Bauträgerverträge sowie die Sicherheiten und Pflichten für den Bauträger und für den Erwerber.

Schutz bei allen Verträgen
Das BTVG schützt den Käufer, sobald während der Bauphase Geld an den Bauträger fließt, und zwar mehr als 150 Euro pro Quadratmeter. Das Gesetz gilt aber nicht nur für den Kauf einer Immobilie, sondern auch für Baurechte, Bestandsrechte und sogar Leasingverträge. Es sorgt dafür, dass Käufer geschützt sind, sobald sie im Voraus Geld zahlen, egal welche Art von Vertrag sie haben.

Das muss im Bauträgervertrag stehen
Der Bauträgervertrag enthält alle wichtigen Angaben zur Immobilie, den Kosten und Sicherheiten. Er ist somit das zentrale Dokument beim Erwerb einer noch zu errichtenden Immobilie. Folgende Punkte müssen im Vertrag stehen:

  • Beschreibung des Vertragsgegenstands
  • Gefahrenhinweise
  • Preis und Zusatzleistungen
  • Fälligkeit der Zahlungen
  • Übergabetermin
  • Übernahme von Lasten
  • Art der Sicherung
  • Konto des Bauträgers und Treuhänder

Gewährleistung und Haftrücklass
Für Bauwerke und unbewegliche Sachen gilt in Österreich eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren. Dies umfasst fest verbaute Elemente wie Fliesen, Heizung, Fenster und Elektroinstallationen. Der Bauträger ist während dieser Frist verpflichtet, alle auftretenden Mängel zu beheben.
Eine zusätzliche Sicherheit für den Erwerber bietet der Haftrücklass: Dabei kann der Käufer einen Betrag von mindestens zwei Prozent des Kaufpreises bis zum Ende der Gewährleistungsfrist einbehalten. Dieser Betrag dient als Druckmittel, um den Bauträger zur Mängelbehebung zu bewegen.

Sicherheit bei Vorauszahlungen
Das BTVG verpflichtet den Bauträger, geleistete Vorauszahlungen abzusichern, damit der Käufer diese Zahlungen nicht verliert. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Schuldrechtliche Sicherung: Der Bauträger stellt eine Garantie oder Versicherung bei einem in Österreich zugelassenen Kreditinstitut oder einer Versicherung.
  • Grundbücherliche Sicherstellung: Die Eintragung im Grundbuch in Verbindung mit einem Zahlungsplan gibt dem Erwerber Sicherheit. Dabei wird oft ein Ratenplan vereinbart, der die Zahlungen an bestimmte Baufortschritte knüpft.
  • Pfandrechtliche Sicherung: Der Erwerber kann seine Ansprüche durch ein Pfandrecht auf der betreffenden Liegenschaft sichern. Bei mehreren Erwerbern wird das Pfandrecht einem Treuhänder übertragen.

Die Rolle des Treuhänders
Der Treuhänder – in der Regel ein Anwalt oder Notar – spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz des Erwerbers. Er überwacht die Einhaltung der Sicherungspflicht, stellt sicher, dass der Käufer nur auf überwachte Konten zahlt, und prüft, ob alle Grundbuchvoraussetzungen erfüllt sind. Der Treuhänder hat zudem die Aufgabe, Baufortschritte zu überprüfen und sicherzustellen, dass Ratenzahlungen nach Baufortschritt erfolgen.
Falls nötig, kann der Treuhänder zur Abnahme von Bauabschnitten Sachverständige hinzuziehen. Diese Experten sind zur Schadensdeckung verpflichtet und haften für ihre Arbeit.

Fazit
Das Bauträgervertragsgesetz schafft Sicherheit! Wer eine Immobilie kaufen möchte, ist damit vor finanziellen Verlusten geschützt, da geleistete Vorauszahlungen umfassend abgesichert sind. Das BTVG macht den Immobilienkauf bereits in der Bauphase planbarer und trägt maßgeblich zum Schutz der Erwerber in Österreich bei.

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