Der Kauf einer Wohnung ist für die meisten ÖsterreicherInnen eine meist einmalige und vermutlich auch die größte Investition im Leben. Genau deshalb sollten Sie vorab alle möglichen Stolpersteine berücksichtigen.
Gibt es sichtbare Mängel?
Lassen Sie sich bei der Besichtigung ausreichend Zeit und schauen Sie sich jeden Winkel der Wohnung gut an. Außerdem sollten Sie auf seltsame Gerüche achtgeben, vor allem wenn diese an einen Keller erinnern. Es empfiehlt sich überdies auch vor der Abgabe eines verbindlichen Angebots einen Fachmann zur Besichtigung mitzunehmen. Wir helfen Ihnen hier gerne und können Ihnen den richtigen Ziviltechniker weiterleiten.
Stimmt die Nutzfläche der Eigentumswohnung?
Die Nutzfläche ist vor allem bei älteren Immobilien immer wieder ein Thema, da die Wohnungen im Laufe der Jahre eventuell zusammengelegt oder getrennt wurden oder im schlechtesten Fall keine Dokumente bereitgestellt werden. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, diese Informationen über Umwege zu erhalten.
Wo sind der Autoabstellplatz und mein Kellerabteil?
Ist aus dem Nutzwertgutachten und in der Natur klar erkenntlich, wo das zugeordnete Kellerabteil sowie ein etwaiger Autoabstellplatz liegen? Es soll in der Praxis teilweise gar nicht so selten vorkommen, dass z.B. Eigentümer untereinander einfach Kellerabteile tauschen oder etwa auch zusammenlegen. Das Gleiche passiert auch oft bei Parkplätzen, da diese manchmal vermietet werden, wodurch Ihr Parkplatz deshalb stets belegt sein könnte.
Das Haus wird saniert und ich muss mitzahlen?
Oft werden Wohnungen noch schnell verkauft, bevor (zum Teil kostspielige) Erhaltungs- und/oder Verbesserungsarbeiten am Haus anstehen. Eine „billig“ angepriesene Wohnung könnte sich dann schnell zum finanziellen Albtraum entwickeln!
Informieren Sie sich, ob in naher Zukunft irgendwelche größeren Instandhaltungsarbeiten geplant sind bzw. in der Eigentümerversammlung bereits beschlossen wurden. Hinterfragen Sie, wie die diesbezügliche Finanzierung aussieht und ob diese zur Gänze aus der Rücklage bezahlt werden kann oder ob die Eigentümer noch etwas (zusätzlich) beisteuern müssen!
Wie werden die Aufwendungen auf alle Wohnungseigentümer aufgeteilt?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, muss von der Hausverwaltung (sofern eine bestellt ist) nach Nutzwerten abgerechnet werden. Oftmals wird aber im zugrundeliegenden Wohnungseigentumsvertrag auch ein davon abweichender Aufteilungsschlüssel vereinbart (z.B. nach Nutzfläche, nach Anzahl der Stellplätze, nach Verbrauch usw.).
Zusammengefasst kann also gesagt werden, dass Sie bei dieser einmaligen Investition stets einen Immobilienprofi zu Rate ziehen sollten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Besorgung aller Unterlagen und führen Sie Schritt für Schritt durch diesen Prozess. Von der ersten Besichtigung bis zur Übergabe der Schlüssel und noch weiter hinaus können Sie sich auf uns verlassen.