Das Grundbuch war früher tatsächlich ein gebundenes Buch. Nun wird das Ganze elektronisch geführt. Doch warum gibt es das Grundbuch eigentlich? Was können Sie dem Grundbuch entnehmen?
Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch sowie der Urkundensammlung und ist ein von den jeweiligen zuständigen Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis. Darin werden dingliche Rechte wie Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrechte, Baurechte, Servitutsrechte usw. eingetragen.
Die Verwaltung des Grundbuchs verläuft neutral und unterliegt dem Vertrauensgrundsatz, wodurch Sie sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit verlassen können. Durch die mittlerweile elektronische Führung ist das Grundbuch stets aktuell.
Einsehen kann das Grundbuch in Österreich jeder über das jeweilige, zuständige Bezirksgericht oder einen Notar. Für einen schriftlichen Grundbuchauszug wird jedoch eine Gebühr fällig.
WICHTIG: Wenn Sie eine Liegenschaft erwerben bzw. geschenkt oder vererbt bekommen, muss dieser Erwerb immer im Grundbuch festgeschrieben werden.
Wir raten Ihnen vor jedem Kauf einer Immobilie, sich den Grundbuchauszug gut anzusehen und bei Unklarheiten den Makler Ihres Vertrauens oder Ihren Notar zu befragen.