Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr wurde abgeschafft

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Kleiner Schritt der Regierung, große Erleichterung für alle, die sich Wohneigentum anschaffen wollen: Die Bundesregierung hat Mitte März beschlossen, die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr abzuschaffen. Diese Maßnahme des Finanzausschusses im Parlament soll für junge Menschen und Familien finanzielle Entlastung bringen und den Zugang zum ersten Eigenheim erleichtern.

Gute Nachrichten für zukünftige Häuslbauer: Ein neuer Beschluss der Bundesregierung sieht vor, dass die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für den entgeltlichen Erwerb von Wohneigentum mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 Euro entfällt. Das wird jene Familien und junge Menschen erheblich entlasten, die sich Wohneigentum anschaffen wollen, und zwar um bis zu 11.500 Euro. Für Beträge über 500.000 Euro bis zu 2 Millionen Euro gelten weiterhin die regulären Gebührensätze. Bei Bemessungsgrundlagen über 2 Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung vollständig.

Maßnahme ist begrenzt!
Wer sich jetzt für einen Antrag auf die Eintragung entschließt, muss aus technischen Gründen damit noch bis zum 30. Juni 2024 warten. Die Gebührenbefreiung gilt aber bereits für alle entgeltlichen Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2024 geschlossen werden. Voraussetzung ist, der Antrag trifft vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht ein. Das bedeutet: Die Maßnahme ist vorerst auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt. Wichtig zu beachten ist auch, dass die Gebührenbefreiung nachträglich entfällt, wenn man innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgibt oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt.

Diese Entscheidung der Bundesregierung ist wegweisend und wird dazu beitragen, dass der Traum vom Eigenheim für mehr Menschen in greifbare Nähe rückt.

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