Das Grundbuch war früher tatsächlich ein gebundenes Buch. Nun wird das Ganze elektronisch geführt. Doch warum gibt es das Grundbuch eigentlich? Was können Sie dem Grundbuch entnehmen? Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch sowie der Urkundensammlung und ist ein von den jeweiligen zuständigen Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis. Darin werden dingliche Rechte wie Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrechte,...